Beitragsordnung
§1 Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird für Ordentliche Mitglieder monatlich erhoben und für Fördermitglieder jährlich.
§2 Der Jahresbeitrag für das Jahr des Eintritts in den Verein ist anteilig zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach der schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
§3 Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat oder richten einen Dauerauftrag ein Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§3 Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt einmalig 50,- Euro
§4 Der Monatliche Beitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt 20,- Euro
§5 Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 500,- Euro
§6 Hat ein Mitglied seinen Monatsbeitrag bis zum 15. des laufenden Monats nicht entrichtet, wird es vom Vorstandabgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Monatsbeitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus.
§7 Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss des Vorstands geändert werden.